Eine junge Frau, die lachend aus dem Autofenster eines roten Autos schaut, während sie einen Autoschlüssel hochhält.

BL17

Hol dir deine Freiheit!
ab € 1.800,–

Warum BL17 bei uns richtig Spaß macht

  • Du fährst mit neuen, topmodernen Autos

  • Nette Fahrlehrer/innen, die wissen wie man richtig erklärt

  • Wir unterstützen dich von der Anmeldung bis zur Fahrprüfung und darüber hinaus

  • Du lernst mit unserer digitalen Lernapp – Schritt für Schritt

  • Über 80 Jahre Erfahrung in der Führerscheinausbildung

    Mindestalter

    Beginn der Ausbildung: mit 15,5 Jahren

  • Erhalt des Führerscheins: frühestens mit dem vollendeten 17. Geburtstag

Begleitpersonen

  • 1-2 Begleitpersonen

  • Mindestens 7 Jahre im Besitz der Klasse B

  • Besonderes Näheverhältnis zur Bewerberin/zum Bewerber

  • Kein schwerer Verstoß gegen Vorschriften der STVO oder des KFG innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Antragstellung 

So läuft BL17 ab – einfach erklärt

  • Theorie-Kurs (32 Theorielektionen)

  • 12 Praxislektionen

  • Theoretische Einweisung für Schüler/in und Begleitperson

  • Ausbildungsfahrten mit Begleitperson (3000 km fahren mit L17-Tafeln + im Fahrtenprotokoll vermerken)

  • Begleitende Schulung nach 1000 km (Kontrolltermin mit Begleitperson und eigenem Auto)

  • Begleitende Schulung nach 2000 km (Kontrolltermin mit Begleitperson und eigenem Auto)

  • Perfektionsschulung nach 3000 km (3 Fahrstunden mit Fahrlehrer/in)

Unser Bonus

  • „Prüfungsgarantie“ für  theoretischen Prüfungsantritt kann erarbeitet werden (kostenlose Antritte möglich)

Prüfungen

  • Theoretische Prüfung (sofort nach Theorie-Kurs möglich)

  • Praktische Prüfung (frühestens mit 17 Jahren möglich)

Das benötigen wir von dir

  • Amtlicher Lichtbildausweis

  • EU-Passfoto

  • Ärztliches Gutachten

  • Erste-Hilfe-Kurs

Mehrphasenausbildung

Alle Führerschein-Neulinge der Klassen B sind gesetzlich verpflichtet, nach Erwerb der Lenkberechtigung eine zweite Ausbildungsphase zu absolvieren. Über diese Kurse musst du zwar keine Prüfung ablegen, sie sind aber verpflichtend, um den begehrten „Führerschein“ zu behalten.

  • 2 bis 4 Monate nach Erhalt des Führerscheins die erste Perfektionsfahrt in der Fahrschule (entfällt bei der vorgezogenen Lenkerberechtigung L17).

  •  3 bis 9 Monate nach Führerscheinerhalt ein eintägiges Fahrsicherheitstraining und Risikomanagement im Fahrsicherheitszentrum.

  •  6 bis 12 Monate nach Erhalt des Führerscheins die zweite Perfektionsfahrt in der Fahrschule.

Zwischen der ersten und der zweiten Perferktionsfahrt müssen 3 Monate liegen.

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